Verwendung von Bildmaterial
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Verwendung von Bildmaterial
Kann ich eine Abbildung selbst erstellen?
Will man der Frage “Darf ich das Bild verwenden?” aus dem Weg gehen, empfiehlt es sich, die benötigte Abbildung selbst zu erstellen. Dann liegen das Urheberrecht und die korrespondierenden Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte bei Ihnen und Sie können selbst entscheiden, wie, wann und wo Sie es veröffentlichen.
Ist dies nicht möglich, weil Zeit oder Technik fehlen, dann drängt sich die nächste Frage auf:
Ist dies nicht möglich, weil Zeit oder Technik fehlen, dann drängt sich die nächste Frage auf:
Kann ich kostenlose Abbildungen finden?
In Betracht kommen hier z. B. unter Creative Commons lizenzierte Materialien, kostenlose Angebote von Bilddatenbanken wie Pixybay, Pixelio oder Shutterstock oder auch das Werk eines Kollegen oder einer Freundin, welche die Abbildung freundlicherweise kostenlos überlassen, oder Material, das gemeinfrei ist, also nicht mehr dem Urheberrecht unterliegt. Wenn Sie fündig werden, ist das eine gute Lösung, jedoch nicht immer ohne Pferdefuß:
Lesen Sie die Lizenzbedingungen!
Kostenlos heißt nicht bedingungslos. Häufig wird auf Internetseiten, die Bildmaterial zum kostenlosen Download anbieten, der Begriff "lizenzfrei" verwendet. Das trifft i. d. R. nicht zu. Lizenzbedingungen regeln die Voraussetzungen, unter denen Sie das Bildmaterial einsetzen dürfen. Häufig wird der Verwendungszweck eingeschränkt (z. B. Erlaubnis nur zur Verwendung für private Zwecke im Internet, aber nicht für kommerzielle Zwecke und/oder Drucksachen) oder es werden konkrete Vorgaben für die Angabe der Quelle gemacht (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen, die neben Nennung des Autors und Link zur Quelle auch die Nennung der Lizenz und den Link zum Lizenztext verlangen).
Lesen Sie die Lizenzbedingungen!
Kostenlos heißt nicht bedingungslos. Häufig wird auf Internetseiten, die Bildmaterial zum kostenlosen Download anbieten, der Begriff "lizenzfrei" verwendet. Das trifft i. d. R. nicht zu. Lizenzbedingungen regeln die Voraussetzungen, unter denen Sie das Bildmaterial einsetzen dürfen. Häufig wird der Verwendungszweck eingeschränkt (z. B. Erlaubnis nur zur Verwendung für private Zwecke im Internet, aber nicht für kommerzielle Zwecke und/oder Drucksachen) oder es werden konkrete Vorgaben für die Angabe der Quelle gemacht (z. B. bei Creative-Commons-Lizenzen, die neben Nennung des Autors und Link zur Quelle auch die Nennung der Lizenz und den Link zum Lizenztext verlangen).
Kann ich Abbildungen kaufen?
Sollten sich keine kostenlosen Abbildungen finden oder deren Qualität zu wünschen übrig lassen, kann ein Blick in die Kollektion kommerzieller Anbieter weiterhelfen. Hier wird Bildmaterial häufig in verschiedenen Qualitätsstufen für diverse Einsatzgebiete angeboten (z. B. Abbildungen in hoher Qualität für Druckerzeugnisse und Dateien mit geringerer Auflösung und transparentem Hintergrund für den Einsatz auf Webseiten).
Lesen Sie die Lizenzbedingungen!
Abgesehen davon, dass die Verwendung hier nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erlaubt wird und dadurch Kosten entstehen, sind wiederum die Lizenzbedingungen zu beachten. Typischerweise sind die erlaubten Nutzungen umso umfangreicher, je teurer die Lizenz ist. Es ist u. U. sogar möglich, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu erwerben.
Lesen Sie die Lizenzbedingungen!
Abgesehen davon, dass die Verwendung hier nur gegen Zahlung einer Lizenzgebühr erlaubt wird und dadurch Kosten entstehen, sind wiederum die Lizenzbedingungen zu beachten. Typischerweise sind die erlaubten Nutzungen umso umfangreicher, je teurer die Lizenz ist. Es ist u. U. sogar möglich, die ausschließlichen Nutzungsrechte zu erwerben.
Kann ich Abbildungen klauen?
Nein.
Genauso wie das Klauen wird übrigens das Nichteinhalten von Lizenzbedingungen behandelt. Auch dann werden die Rechte des Urhebers verletzt.
Dies wird nach § 106 UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Außerdem macht man sich schadensersatzpflichtig (§ 97 UrhG).
Es ist besser, stattdessen die Erstellung einer eigenen Abbildung nochmals in Betracht zu ziehen und den Aufwand, der damit verbunden ist, auf sich zu nehmen.
Genauso wie das Klauen wird übrigens das Nichteinhalten von Lizenzbedingungen behandelt. Auch dann werden die Rechte des Urhebers verletzt.
Dies wird nach § 106 UrhG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Außerdem macht man sich schadensersatzpflichtig (§ 97 UrhG).
Es ist besser, stattdessen die Erstellung einer eigenen Abbildung nochmals in Betracht zu ziehen und den Aufwand, der damit verbunden ist, auf sich zu nehmen.