Regelungen zur Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials in Unterricht und Lehre ab 1. März 2018
In der Tabelle finden Sie eine Gegenüberstellung der bisherigen Regelungen, die sich speziell auf die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials in Unterricht und Lehre beziehen (graue Felder), und der neuen Regelungen in § 60a UrhG, die seit dem 1. März 2018 gelten (grüne Felder).