Schranken des Urheberrechts

Grundsätzlich benötigt jeder, der urheberrechtlich geschützte Werke in wie auch immer gearteter Form nutzen möchte, die Einwilligung des Rechteinhabers. Zu diesem Grundsatz regelt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) verschiedene Ausnahmen. Die Ausnahmen vom Grundsatz des Erlaubnisvorbehalts werden als Schranken bezeichnet.

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